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Beratung und Vertretung

Wir bieten individuell gemessene Formen der Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei je nach Wunsch und Bedürfnis des Klienten. Angefangen bei inzidentellen Beratungen bis hin zur ständiger Betreuung des Mandanten steht Ihnen unsere Kanzlei zur Verfügung.

Die Ad-hoc-Beratungsformen:

– aktive Teilnahme an zur Vermeidung rechtlicher Konflikte zwischen dem Klienten und seinen Kontrahenten,

– Rechtsauskunft in mündlicher Form zum Hinweisen auf die rechtlich akzeptable Handlungsweise in dem, vom Klienten geschilderten, Sachverhalt,

– Rechtsberatung sowohl mündlich als auch schriftlich zur rechtlichen Beurteilung des geschilderten Sachverhalts,

– Rechtsbeurteilung als eine schriftliche juristische Analyse des geschilderten Sachverhalts mit Erläuterung der Konsequenzen von alternativer Handlungen,

– Erstellung von Vetragsprojekten, Schreiben, Satzungen und anderen Rechtsquellen die das Kundeninteresse prägen,

– Vertretung im Verhältnis zu anderen Personen kraft der erteilten Vollmacht,

– Rechtsanalyse die auf Wunsche des Klienten eine komplexe Darstellung von Schlussfolgerungen aus einer rechtlichen Untersuchung eines Wirtschaftssubjekts, insbesondere der Finanzlage des zukünftigen Kontrahenten,

– Prozessvertretung vor gesetzlich befugten Prozessorganen.

Die Betreuungsformen:

– ständiges Informieren des Klienten über den Gesetzesstand und Gesetzesänderungen im Bereich seiner Interesse, vor allem seiner wirtschaftlichen Tätigkeit,

– Rechtsauskunft und Rechtsberatung,

– Rechtsbeurteilung,

– aktive Teilnahme an Mediationen,

– Erstellung von Vetragsprojekten, Schreiben, Satzungen und anderen Rechtsquellen (insbesondere der gesetzlich erforderlichen Innenregelungen der Handelsgesellschaften und Schreiben aus dem Bereich des Handelsrechts, Arbeitsrechts und Insolvenzrechts),

– Rechtsanalysen,

– Prozessvertretung.

Der angegebene Bereich der Angelegenheiten, mit denen sich unsere Kanzlei beschäftigt, sollte Ihnen nur als ein offenes Verzeichnis dienen. Wir sind nämlich durchaus in der Lage, uns allen möglichen juristischen Problemen zu widmen.

Wir befassen uns unter anderem mit:

– Schadenersatzansprüchen an die Versicherungsunternehmen,

– Registrierung und Rechtsformwechsel der Gesellschaften,

– Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche: in nichtgerichtlichen Verhandlungen und Verfahren, in Prozessen (darunter auch Klagen gegen Vorstandsmitglieder der Gesellschaften, bei denen die Zwangsvollstreckung scheiterte) und in Vollstreckungsverfahren,

– Erstellung von Musterverträgen mit besonderer Rücksicht auf das Kundeninteresse,

– juristische Bedienung im Beriech der öffentlichen Bestellungen,

– Betreuung der Immobilientransaktionen

Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir in unseren aktuellen Fällen jetzt schon mit internationalen Elementen zu handeln haben. Andere EU Staatsangehörige sind sowohl unter unseren Klienten, als auch unter denjenigen, gegen unsere Kanzlei eintritt, zu finden.

Sicherheit unserer Dienstleistungen:

Die Verantwortung gegenüber unseren Klienten für die geleisteten Dienste tragen einzeln die qualifizierten Rechtsberater, deren rechte Berufsausübung unter der Aufsicht der Rechtsberaterkammer steht.

Das Ausüben des Rechtsberaterberufs wird komplex mit folgenden Rechtsnormen reguliert: Gesetz über Rechtsberater, Verordnungen zu diesem Gesetz und Regelungen der Organe der Rechtberaterkammer. Ein, während der Berufsausbildungszeit erworbenes, hohes Fachwissensniveau, soll eine Garantie für ein sorgfältiges Leisten der Rechtshilfe sein.

In unserer Berufstätigkeit richten wir uns immer nach den geltenden Vorschriften, unserem besten Willen und Wissen, gehen an die Aufgaben ehrlich, sachlich und mit nötiger Sorgfalt heran.

Alle Mitarbeiter der Kanzlei haben Schweigepflicht was die ihnen während ihrer beruflichen Aktivität anvertrauten Informationen betrifft. Die Schweigepflicht kann nicht zeitlich begrenzt werden und unterliegen nicht dem Rechtschutz.

Die für die Kanzlei arbeitenden Rechtsberater haben alle eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen für den Fall einer beruflichen Fehlleistung. Die Haftpflichtversicherung umfasst die Haftung des Rechtsberaters für Schaden, die infolge seiner Handlung oder Unterlassung während seiner Berufstätigkeit ein Grund für Ersatzansprüche sein könnten. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro.